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OLG Naumburg, 26.04.2023 - 12 Wx 43/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 876 S 1 BGB, § 877 BGB, § 877m BGB, § 890 Abs 2 BGB, § 1131 S 1 BGB
Anpassung des Erbauzinses ohne Zustimmung der Inhaber gleich- und nachrangiger Rechte - notar-drkotz.de
Erbauzinsanpassung ohne Zustimmung der Inhaber gleich- und nachrangiger Rechte
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Anpassung des Erbbauzinses ohne Zustimmung der Inhaber gleich- und nachrangiger Rechte
Papierfundstellen
- MDR 2023, 1240
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2023 - 12 Wx 43/22
Danach muss also jede rechtliche, nicht bloß eine wirtschaftliche Beeinträchtigung ausgeschlossen sein (z. B. BGH, Beschluss vom 14. Juni 1984, V ZB 32/82, zitiert nach Juris). - BGH, 09.06.2016 - V ZB 61/15
Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2023 - 12 Wx 43/22
Bezogen auf den Erbbauzins gilt dabei, dass die Inhaber gleich- oder nachrangiger dinglicher Rechte am Erbbaurecht einer Änderung des Inhalts der Erbbauzinsreallast nicht zustimmen müssen, wenn sich aus der neuen Erbbauzinsreallast kein höherer Erbbauzins als derjenige aus der bisherigen Reallast ergeben kann (z. B. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016. V ZB 61/15, zitiert nach Juris).